Baumwissen

Grundsätze und Fachkenntnisse

Baumpflege und Baumfällung, Genehmigungspflichten

Hier finden Sie einige Informationen, die Ihr "Baumwissen" auffrischen und die Hilfestellungen zu Grundsätzen, Genehmigungspflichten und Fachkenntnissen geben sollen.

Baumpflegeschnitt und Baumfällung - Genehmigungspflicht ja oder nein?

Baumschutz Hamburg

Beschneiden von Bäumen, Hecken in Hamburg

Ein Baum der zuviel Schatten im Sommer wirft, ein Ast der zu tief hängt oder zuweit über die Terrasse ragt, wer kennt das nicht? 
 
 Derjenige, der denkt mit der Säge einen Mißstand "mal eben" beheben zu können, der irrt sich.  

Denn:

Wer an Einzelbäumen, Baumgruppen, Knicks oder Hecken Schnittmaßnahmen (Baumfällung, Auslichtung, etc.) vornehmen möchte, der muß diese Maßnahme(n) beim zuständigen Bezirksamt genehmigen lassen. Diese Genehmigung zum Pflegen und Fällen von Bäumen ist in Hamburg kostenpflichtig und kann gegebenenfalls bei Baumfällungen mit Zusatzauflagen, wie etwa einer Ersatzpflanzung, versehen sein.
  

Folgende Ausnahmen gelten:

  • Die reine Totholzentnahme bildet hier kein Problem (genehmigungsfrei), solang die Maßnahme nach den Richtlinien der fachgerechten Baumpflege durchgeführt wird und dem Wohl des Baumes dient.
  • Lichtraumprofile
  • Freischnitt von Dach und Fassade bis 1,5m Abstand

  

Größere Einkürzungen und Kappungen sind hingegen ohne Genehmigung nicht erlaubt. 


Baumfällung mit Fällgenehmigung

Baumfällung - Genehmigung zum Fällen von Bäumen in Hamburg 

In Hamburg gelten besondere Regeln für das Beschneiden und Fällen von Bäumen. Denn grundsätzlich ist jeder Baum und jede Hecke geschützt und darf weder gefällt, noch Teile davon entfernt oder beschädigt werden.

Die Hamburger Baumschutzverordnung vom 28. Februar 2023 sieht lediglich folgende Ausnahmen vor:

  • Einzelbäume mit einem Stammumfang bis zu 80cm gemessen in 1,30 Meter Höhe 
  • Obstbäume (außer Wallnussbäume und Esskastanien)
  • Der jährlicher Jahreszuwachs von Hecken, Formbäumen und Kopfbäumen
  • Als Landschaftschftsbestandteil Hecken mit einer Höhe von mind. 80cm


Für alle weiteren Baumschnitt- und Baumfällmaßnahmen ist bei der zuständigen Dienststelle im Bezirksamt eine Genehmigung einzuholen.

Weiterhin ist es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, in der Zeit vom 01.März bis zum 30.September Bäume zu fällen und Hecken und Gebüsche abzuschneiden und auf den Stock zu setzen. 
Dies gilt auch für Bäume und Büsche, die sonst nicht geschützt sind.
Eine Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen und zu beantragen.

Mehr dazu findet Ihr hier im Link:

Grenzabstand von Bäumen in Hamburg

Grenzabstand von Bäumen zum Nachbargrundstück 

Je nach Bundesland ist beim Pflanzen von Bäumen ein Grenzabstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

In Hamburg und Bremen

gibt es keine Vorschriften über den Pflanzabstand von Bäumen und Hecken an Grundstücksgrenzen und über die Höhe von Bäumen und Hecken.
Allerdings verweist Bremen immer wieder auf das in Niedersachsen gültige Nachbarschaftsrecht.

In Niedersachsen
 

ist der Grenzabstand gestaffelt, abhängig von der Wuchshöhe.

In Schleswig-Holstein

beträgt der Grenzabstand ein Drittel von der Höhe des Baumes.


Oft kann auch der zugehörige Bebauungsplan (B-Plan) Auskunft über Pflanzabstände und Wuchshöhen zu und an Grundstücksgrenzen geben.


Abwehr von akuten Gefahren z.B. Sturmschäden in Hamburg

Sturmschaden in Barsbüttel

Zur Abwehr akuter Gefahren, z.B. bei schweren Sturmschäden, kann die Gefahr am Baum, bzw. der Gefahrenzustand sofort beseitigt werden. Die Gefahrensituation ist mit Hilfe von Fotos eindeutig nachweisbar zu dokumentieren und der Abteilung Naturschutz WBZ4 anzuzeigen.

Vollständige Entnahme von Ästen

Bei der vollständigen Entnahme von Ästen sollte darauf geachtet werden, dass dieser bis auf den Astring zurückgeschnitten wird und somit keine Stummel stehen bleiben. Der Astring darf hierbei nicht beschädigt werden. Diese Technik sorgt für einen schnellen Wundverschluss. 

Einkürzen und Verjüngen von Ästen

Beim Enkürzen von Ästen, sollte immer auf einen Nebenast abgeleitet werden. Dieser sollte mindestens 1/3 vom Durchmesser des zu entnehmenden Astes haben, um weiterhin eine gute Versorgung zu gewährleisten. Der einzukürzende Teil wird wie oben erwähnt bis auf den Astring zurückgeschnitten, um eine schnellere Heilung zu ermöglichen und keine Stummel zu hinterlassen.

Des Weiteren sollte nach Möglichkeit die Zugseite stehen gelassen werden, um ein Ausbrechen durch Belastung zu verhindern. 

Werkzeuge und Schnitttechnik

Wichtig beim Schneiden von Ästen ist das richtige Werkzeug und die richtige Schnitttechnik. 
Beim Schneiden von dicken Ästen sind professionelle Handsägen (Japansägen) oder Motorsägen die richtige Wahl. Entscheidend hierbei ist die Schärfe der Schneidzähne. Denn nur ein sauberer Schnitt kann schnell wieder verheilen.
Beim Schneiden von dünneren Ästen sind Handsägen oder Astscheren zu verwenden. Auch hier sind scharfe Werkzeuge die richtigen Werkzeuge.

Speziell bei dicken und längeren Ästen ist die richtige Schneidtechnik entscheidend, da ansonsten der Ast ausreißen und schwere lange Wunden am Baum verursachen kann. Es kann sinnvoll sein den Ast stückchenweise zu verkürzen, mindestens aber 10-15cm vor dem endgültigen Trennschnitt anzuschneiden.
Es folgt zunächst ein Schnitt auf der Druckseite, im Anschluss wird die Zugseite geschnitten. Splintschnitte können bei einigen Baumarten und Situationen zusätzlich ein Aufreißen oder -platzen des Astes verhindern.